Mitgliedsbeiträge
Auf der Grundlage von § 6 Nr. 3 der Vereinssatzung, die von den Gründungsmitgliedern in der ersten Sitzung am 09.11.2016 beschlossen wurde, gilt die nachfolgende Beitragsordnung.Diese wurde in der Mitgliederversammlung vom 24. September 2021 angepasst.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweilige Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitgliedes. |
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Daraus ergeben sich folgende Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2022: | |
Tarif | Mitgliedsbeitrag halbjährlich |
Kinder bis 7 Jahre | 50,00 € |
Kinder 8 bis 14 Jahre | 62,00 € |
Jugendliche 15- 17 Jahre | 68,00 € |
Erwachsene ab 18 Jahren | 80,00 € |
Erwachsene ab 18 Jahren ermäßigt (Rentner, Erwerbslose, Azubis, Studenten) | 68,00 € |
Fördermitglieder | 25,00 € |
Ein Aufnahmebeitrag wird nicht erhoben. |