Auf der Grundlage von § 6 Nr. 3 der Vereinssatzung, die von den Gründungsmitgliedern in der ersten Sitzung am 09.11.2016 beschlossen wurde, gilt die nachfolgende Beitragsordnung.Diese wurde in der Mitgliederversammlung vom 24. September 2021 angepasst.

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweilige Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitgliedes.

Daraus ergeben sich folgende Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2022:
 Tarif Mitgliedsbeitrag halbjährlich
Kinder bis 7 Jahre 50,00 €
Kinder 8 bis 14 Jahre 62,00 €
Jugendliche 15- 17 Jahre 68,00 €
Erwachsene ab 18 Jahren 80,00 €
Erwachsene ab 18 Jahren ermäßigt (Rentner, Erwerbslose, Azubis, Studenten) 68,00 €
Fördermitglieder 25,00 €
Ein Aufnahmebeitrag wird nicht erhoben.